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Fragen zum Bonus „Online-Sichtbarkeit“

Für Händler

Wer kann den Bonus Online-Sichtbarkeit nutzen?

Voraussetzung für die Bonusberechtigung ist eine Listung als Händler gemäß den Bedingungen der jeweils aktuell gültigen Broschüre „Vertriebspolitik und Händlerkonditionen der VELUX Deutschland GmbH“ sowie die Registrierung auf der Internetseite marketing.velux.de. Für die Berechnung des Bonus „Online-Sichtbarkeit“ ist ein Netto- Mindestumsatz von € 40.000, – im Sortiment A, abzüglich aller Rabatte pro Verkaufsstelle und Jahr erforderlich. Die Auszahlung erfolgt mit einer Bonusabrechnung bis zum 28. Februar des Folgejahres.

 

Wie hoch ist der Bonus Online-Sichtbarkeit?

Der Bonus „Online-Sichtbarkeit“ honoriert die Bereitschaft des Händlers, von VELUX vordefinierte Inhalte auf seiner Webseite zu präsentieren. Der Bonus wird gemäß den Regelungen der Broschüre „Vertriebspolitik und Händlerkonditionen der VELUX Deutschland GmbH“ vom 1.1.2024 angeboten:

Online Sichtbarkeit – Profi: 0,5%

 

Kann ich mir die Online-Inhalte vorher einmal ansehen, bevor ich mich für die Teilnahme entscheide?

Nach Ihrer Registrierung können Sie auf der Webseite marketing.velux.de den grundsätzlichen Aufbau der Online-Inhalte anschauen. Die Online-Inhalte müssen ab diesem Zeitpunkt ganzjährig im Webauftritt des Händlers präsentiert werden.  Die Online-Inhalte  werden von VELUX aktualisiert, somit  können diese im Laufe des Jahres wechseln und von der Vorschau abweichen.

 

Wie kann ich mich als Händler für den Bonus Online-Sichtbarkeit registrieren?

Für die Teilnahme am Bonus ist eine Registrierung auf der Internetseite marketing.velux.de mit folgenden Daten notwendig: 8-stellige VELUX Kundennummer, Adresse der Internetseite, in die die VELUX Online-Inhalte eingebunden werden (Deeplink-URL) und Nennung eines Ansprechpartners in Ihrem Unternehmen inklusive Kontaktdaten (E-Mail). Die Daten werden benötigt, um die Teilnahme am Bonus zu dokumentieren und Sie im Rahmen der Abwicklung und bei Aktualisierungen entsprechend informieren zu können.

 

Kann ich als Zentrale mehrere Filialen oder angeschlossene Häuser anmelden?

Ja, bitte loggen Sie sich dazu mit der 5stelligen Kundennummer ihrer Zentrale und Postleitzahl auf marketing.velux.de ein. Geben Sie Ihren Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen inklusive Kontaktdaten an (E-Mail). Die Anmeldung mehrerer Filialen/Häuser erfolgt über eine CSV-Datei. Laden Sie hierzu die Beispiel-Datei unter marketing.velux.de herunter und füllen Sie die Datei mit  folgenden Daten der teilnehmenden Standorte:

  • 8-stellige VELUX Kundennummer;
  • Postleitzahl;
  • URL der Internetseite, in die die VELUX Online-Inhalte eingebunden werden (Deep-Link URL). Wenn Sie für alle Standorte eine zentrale Internetseite haben, geben Sie für alle Filialen die gleichen Deeplink-URL an.

Zum Ausfüllen der Datei wir ein Tabellenkalkulationsprogramm benötigt, das CSV verarbeiten kann, wie z. B. Excel. Die VELUX Kundennummer Ihrer Filialen finden Sie übrigens auch auf Ihren Umsatzbriefen.

Laden Sie die ausgefüllte CSV.Datei auf marketing.velux.de wieder hoch. Nach erfolgreichem Upload der Filialliste können Sie anschließend eine Liste mit den für Ihre Filialen generierten Code-Fragmenten herunterladen. Wenn Sie für alle Standorte eine zentrale Internetseite haben und die gleiche Deeplink-URL verwenden, wählen Sie irgendein Code-Fragment aus der Liste aus und integrieren Sie dieses bitte in Ihre angegebene Internetseite.

Sollte jeder Standort eine eigene Website (Deeplink-URL) haben, binden Sie auf jeder Internetseite jeweils das individuelle Code-Fragment ein.

 

Wo finde ich die Nutzungsbedingungen für den Bonus „Online-Sichtbarkeit“

Informationen zu den Nutzungsbedingungen und zu technischen Hilfestellungen für den Bonus „Online-Sichtbarkeit” finden Sie hier – Grundsätzliches zum Bonus in unserer Broschüre "Vertriebspolitik und Händlerkonditionen der VELUX Deutschland GmbH“ vom 1.1.2024.

 

In welchem Format werden die Inhalte bereitgestellt?

Sie erhalten die Online-Inhalte über ein personalisiertes Code-Fragment (JavaScript), das Sie nach der Auswahl der Bonus-Variante auf marketing.velux.de kopieren und direkt in den HTML-Code Ihrer Internetseite einbetten können. Die Inhalte werden von uns regelmäßig aktualisiert und es können unterschiedliche Links platziert werden (Textlink, Bildlink, Call-to- Actions). Über diese Aktualisierungen werden wir Sie entsprechend informieren.

 

An welcher Stelle müssen die VELUX Inhalte auf meiner Internetseite eingebunden werden?

Die Online-Inhalte müssen von der Homepage des Händlers über das Hauptmenü aus in maximal 2 Klicks erreichbar sein.

Sollten Sie eine Filialstruktur haben, sind die Inhalte wie folgt einzubinden:

Händler(-gruppierungen) mit mehreren Filialen oder angeschlossenen Häusern, die nur einen zentralen Webauftritt für alle Filialen oder die angeschlossenen Häuser haben:

- Es genügt, wenn unsere Inhalte nach unseren Vorgaben auf der zentralen Seite des Händlers eingebunden sind und über das Hauptmenü in maximal 2 Klicks erreichbar sein. Unsere Inhalte müssen aber auch sichtbar sein, wenn über die Unterseite der Filiale oder des angeschlossenen Händlers auf den zentral administrierten Webauftritt zugegriffen wird.

- Jede angeschlossene Filiale, die den Netto-Mindest-Umsatz von 40.000,- Euro im Sortiment A erzielt, erhält den Bonus.

- Die Registrierung der einzelnen Filialen oder Anschlusshäuser kann auf marketing.velux.de zentral durch die Zentrale für alle Filialen erfolgen oder durch den jeweiligen Standort selbst vorgenommen werden.

Händler(-Gruppierungen) mit mehreren Filialen oder angeschlossenen Häusern, jede Filiale oder jedes Anschlusshaus hat einen eigenen Webauftritt:

- Jede teilnehmende Filiale bzw. jedes angeschlossene Haus muss unsere Online-Inhalte einbinden.

- Jede Filiale, die die Online-Inhalte nach unseren Vorgaben einsetzt und den Netto-Mindest-Umsatz von 40.000,- Euro im Sortiment A erzielt, erhält den Bonus.

- Die Registrierung der einzelnen Filialen oder Anschlusshäuser kann auf marketing.velux.de zentral durch die Zentrale für alle Filialen erfolgen oder durch den jeweiligen Standort selbst vorgenommen werden.

 

Welche Voraussetzungen muss meine Internetseite aufweisen, damit die Online-Inhalte von VELUX integriert werden können?

Es bedarf keiner speziellen Voraussetzungen. Jede Webseite ist heute in der Lage, dies zu ermöglichen.

Damit allerdings das personalisierte Code-Fragment von VELUX im Quellcode der angegebenen HTML-Seite des Händlers über den automatisierten Browseraufruf von VELUX gefunden werden kann, sind aus technischen Gründen folgende Hinweise zwingend zu beachten:

  • Das VELUX Code-Fragment muss unmittelbar in den HTML-Quellcode der Händer-Internetseite integriert werden, das heißt dass beispielsweise eine Einbindung über eine externe Quelle per I-Frame oder ein Nachladen per Javascript die Anforderungen nicht erfüllt.
  • Die Internetseite des Händlers muss ein gültiges Sicherheitszertifikat haben.

 

Was kann ich tun, wenn die eingebundenen VELUX Inhalte auf meiner Webseite nicht richtig dargestellt werden?

Sollte bei Ihnen ein Darstellungsproblem auftreten, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres verwendeten Internetbrowsers (z.B. Firefox, Internet Explorer) und Ihres Webseitenanbieters (z. B. Strato) bzw. Contentmanagement-Systems per E-Mail an werbung.v-d@velux.com

 

Mein Wordpress CMS lässt die Einbindung vom JavaScript Code-Snippet nicht zu. Wie kann ich das Snippet trotzdem einbinden?

  1. Einfügen in Wordpress: Beim Einfügen des Code-Schnippsels in den Editor von Wordpress wurde jedes Mal das JavaScript gelöscht:

    <script src="https://marketing.velux.de/assets/product-site.js"></script>

    Hierbei handelt es sich um eine wordpressseitige Sicherheitsmaßnahme, welche sicherstellt, dass kein böswilliges JavaScript aufgrund von Hackerangriffen ausgeführt wird.
  2. Um dies zu umgehen, muss das JavaScript ausgelagert und über ein weiteres Snippet in die functions.php der jeweiligen Webseite eingebunden werden:
    function wpb_hook_javascript() {
      if (is_page('3137')) { 
        ?>
          <script src="https://marketing.velux.de/assets/product-site.js"></script>
       <?php
      }
    }
    add_action('wp_head', 'wpb_hook_javascript');
    Sollte dies nicht funktionieren, bitte dieses Schnippsel in die functions.php einbinden:
    function wpb_hook_javascript() {
      if (is_single('3137')) { 
        ?>
           <script src="https://marketing.velux.de/assets/product-site.js"></script>
        <?php
      }
    }
    add_action('wp_head', 'wpb_hook_javascript');

 

Ist die Einbindung der Online-Inhalte aufwendig, entstehen hierfür Kosten?

Nein, in der Regel ist die Integration der Inhalte recht schnell, einfach und daher ohne größeren Aufwand machbar. Eine Step-by-Step-Anleitung finden Sie auf marketing.velux.de.  

 

Kann ich als Händler die von VELUX bereitgestellten Online-Inhalte verändern?

Nein, alle von VELUX zur Verfügung gestellten Materialien für die Online-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es gelten die VELUX Markenrichtlinien, abrufbar unter velux.de/markenrichtlinien. VELUX stellt sicher, dass die für die Online-Inhalte zur Verfügung gestellten Inhalte frei von rechten Dritter sind. Eine Veränderung der von VELUX zur Verfügung gestellten Online-Inhalte ist nicht gestattet.

 

Erhalte ich nach Einbindung der VELUX Online-Inhalte eine schriftliche Bestätigung über meinen Bonusanspruch?

Nein, das ist nicht der Fall. VELUX prüft automatisiert über einen Browseraufruf, ob die angegebene HTML-Seite des Händlers dauerhaft online geschaltet ist und der personalisierte JavaScript-Code im Quellcode der HTML-Seite hinterlegt ist, um für Sie am Jahresende den Bonus abzurechnen. Eine permanente Online-Erreichbarkeit der Händler-Internetseite und somit auch der VELUX Inhalte muss vom Händler ganzjährig in 2024 gewährleistet sein. Bei einer Einbindung des Code-Fragments (HTML/Javascript) nach dem 1.1.2024 wird der Bonusanspruch monatsgenau berechnet; wir gewähren dem Händler kumuliert über das Jahr maximal 5 Tage Ausfallzeit.

 

Erhebt VELUX Nutzungsdaten über die Händler-Internetseite?

Nein, von VELUX werden über die Nutzung der Online-Inhalte oder der Internetseite des Händlers keine Daten erhoben, getrackt oder ausgelesen.

VELUX stellt ein Code-Fragment (JavaScript-Snippet ) zur Verfügung,  welches dafür sorgt, dass ein von uns fest definierter Inhalt in die entsprechende HTML-Seite des Händlers geladen wird. Das Einzige, was VELUX von Zeit zu Zeit überprüft, ist die Online-Erreichbarkeit der angegebenen HTML-Seite. Dafür nutzt VELUX ein Online-Tool, welches täglich prüft, ob die HTML-Seite des Händlers online ist. Das ist vergleichbar, als ob man selbst mit einem Internet-Browser die Internetseite aufruft und schaut, ob diese angezeigt werden kann. Hierbei werden keinerlei Daten von VELUX getrackt oder gespeichert.

 

Kann die Einbindung der VELUX Online-Inhalte ein Sicherheits-Risiko darstellen?

Die Online-Inhalte und -Formate, die VELUX anbietet, stellen kein Sicherheitsrisiko dar und verstoßen auch nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Die Online-Werbemittel werden als HTML5 oder als GIF zur Verfügung gestellt und die Integration in der Bonus-Variante ”Profi” läuft über JavaScript. Wir sind uns keiner Risiken bewusst. Dennoch kann natürlich vorkommen, dass unsere Nutzungsbedingungen nicht mit den Prinzipien anderer Unternehmen vereinbar sind.
 

Wohin verlinken die eingebundenen VELUX Online-Inhalte?

Die Online-Inhalte verlinken auf unsere produktspezifischen Internetseiten auf velux.de.
 

Was bedeutet, dass die Online-Inhalte durch externe Suchmaschinen indexiert werden können?

Das heißt, dass die HTML-Seite des Händlers, auf der die VELUX Inhalte eingebunden werden, über Suchmaschinen wie Google, Bing etc. auffindbar sein muss und von der Suchmaschinenindexierung nicht ausgeschlossen werden darf.

 

Wird die Sichtbarkeit meiner Händler-Internetseite durch die Einbindung von VELUX Inhalten gesenkt?

Positive Nutzersignale wie beispielsweise Interaktionen mit dem Content sind nach unserer Einschätzung ausschlaggebend, sodass wir nicht von einem Einfluss auf die Sichtbarkeit ausgehen. Ähnlich wie generelle VELUX Produktbeschreibungen, die auf vielen Händler-Webseiten oftmals unverändert (Stichwort „externer Duplicate Content“) eingebunden werden, schaffen auch die Inhalte zur „Online-Sichtbarkeit“ eine positive Nutzererfahrung auf Ihrer Webseite durch zusätzliche Informationen in Form von Bildern und Texten.

 

Muss ich die eingebundenen VELUX Inhalte auf meiner Internetseite als Werbung kennzeichnen?

Nein, das ist nicht erforderlich, weil:

  • Unsere Inhalte werden mit dem VELUX Logo gezeigt, damit ist eindeutig, wer hinter den Inhalten steht.
  • Die Werbebotschaften sind nicht in redaktionellen Texten versteckt.


An wen bei VELUX kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Bonus Online-Sichtbarkeit habe?

Richten Sie Ihre Anfragen bitte per E-Mail an handel@velux.de